Für Kassen- und Privatpatienten

Zusatzleistungen ( IGeL-Leistungen ) auch für Kassenpatienten

 

Individuelle Gesundheitsleistungen zählen zu den privatärztlichen Leistungen. Wenn IGeL angeboten werden, müssen sie nach der Gebührenordnung für Ärztinnen und Ärzte (GOÄ) abgerechnet werden. Bei der Berechnung der IGeL-Kosten sind der 2,3-fachen Satz und auch der 3,5-fachen Höchstsatz zulässig.

 

  • Bei der ACP-Therapie kommt aufbereitetes, patienteneigenes Blut zur Anwendung. Das autologe konditionierte Plasma (ACP) wird von Orthopäden und Sportmedizinern vor allem zur Behandlung von Arthrosen, degenerativen Sehnenverletzungen und Gelenkentzündungen, sowie akuten Sportverletzungen eingesetzt. 
  • Sportcheck – Der Arzt hört Herz und Lunge ab, ertastet die Bauchorgane und achtet auf orthopädische Auffälligkeiten wie Haltungsschäden oder muskuläre Dysbalancen. Größe, Gewicht und Blutdruck werden gemessen, manchmal gehört eine Körperfettmessung zum Leistungsumfang.
  • Bei der Facetteninfiltration spritzt der Arzt das Wirkstoffgemisch in die kleinen Gelenke, wo die Knochenfortsätze der Wirbelbögen aufeinanderliegen (Facettengelenke). Weil im Lauf des Lebens der „Stoßdämpfereffekt“ der Bandscheiben nachlässt, verringern sich nämlich die natürlichen Spalten zwischen den Wirbelgelenken. Dies führt zu einem zunehmenden Verschleiß der Facettengelenke und letztlich zu Rückenschmerzen.
  • Die Stoßwellentherapie ist eine schonende Methode zur Behandlung von akuten und chronischen Schmerzen im Bewegungsapparat. Dabei werden außerhalb des Körpers (extrakorporal) Druckwellen erzeugt. Das Verfahren wird daher auch als extrakorporale Stoßwellentherapie (ESWT) bezeichnet.
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